Führt den Verein, leitet die Sitzungen und entscheidet dort, wo sonst niemand zuständig ist.
Was dieses Amt tut
- Lädt zur Mitgliederversammlung ein und leitet sie
- Führt gemeinsam mit dem übrigen Vorstand die laufenden Geschäfte
- Sorgt dafür, dass gefasste Beschlüsse auch umgesetzt werden
- Vertritt den Verein nach außen — gegenüber Stadt, Wirtschaftsförderung, Presse
Womit Du Dich hierhin wendest
- Beschwerden — die gehen ohne Umweg an den Vorsitz
- Ideen und Vorschläge für den Verein
- Alles Unklare: wenn nicht erkennbar ist, wer zuständig ist
- Anliegen, die seit einer Woche unbearbeitet liegen
Heute besetzt durch
Hemke Feith
Wie man hineinkommt
Von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl möglich.
Satzung § 8: Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, verwaltet das Vereinsvermögen und führt die Vereinsbeschlüsse aus. Bei Stimmengleichheit im Vorstand gibt die Stimme des sitzungsleitenden Vorstandsmitglieds den Ausschlag.
Vertretung Gehört zum Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei dieser Personen vertreten und zeichnen gemeinsam — allein kann niemand für den Verein unterschreiben.