Ämter und Zuständigkeiten

Wer macht was im Vorstand?

Neun Ämter, jedes mit einer eigenen Aufgabe. Was hier steht, kommt aus der Satzung und aus dem, was tatsächlich bei wem landet — nicht aus einer Wunschliste.

Ich suche jemanden für …

Führt den Verein, leitet die Sitzungen und entscheidet dort, wo sonst niemand zuständig ist.

Was dieses Amt tut

  • Lädt zur Mitgliederversammlung ein und leitet sie
  • Führt gemeinsam mit dem übrigen Vorstand die laufenden Geschäfte
  • Sorgt dafür, dass gefasste Beschlüsse auch umgesetzt werden
  • Vertritt den Verein nach außen — gegenüber Stadt, Wirtschaftsförderung, Presse

Womit Du Dich hierhin wendest

  • Beschwerden — die gehen ohne Umweg an den Vorsitz
  • Ideen und Vorschläge für den Verein
  • Alles Unklare: wenn nicht erkennbar ist, wer zuständig ist
  • Anliegen, die seit einer Woche unbearbeitet liegen

Heute besetzt durch

Hemke Feith

Wie man hineinkommt

Von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl möglich.

Satzung § 8: Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, verwaltet das Vereinsvermögen und führt die Vereinsbeschlüsse aus. Bei Stimmengleichheit im Vorstand gibt die Stimme des sitzungsleitenden Vorstandsmitglieds den Ausschlag.

Vertretung Gehört zum Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei dieser Personen vertreten und zeichnen gemeinsam — allein kann niemand für den Verein unterschreiben.

Gilt für alle Ämter

Vier Regeln, die überall gelten

Gewählt für zwei Jahre

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleibt im Amt, bis ein neuer gewählt ist. Wiederwahl ist möglich. (§ 8)

Niemand unterschreibt allein

Rechtlich vertreten wird der Verein vom 1. Vorsitzenden, den beiden 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer und dem Kassierer — und zwar immer zu zweit gemeinsam. (§ 8, § 26 BGB)

Ausschüsse bestimmen sich selbst

Gewählt wird der Vorsitz eines Ausschusses. Wer sonst darin mitarbeitet, entscheidet der Ausschuss selbst. (§ 9)

Wird jemand frei, wird nachgewählt

Scheidet jemand vorzeitig aus, kann der Vorstand das Amt kommissarisch besetzen. Bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung muss eine Nachwahl erfolgen. (§ 8)

Grundlage ist die Satzung des Gewerbevereins Bergen-Enkheim e.V. Satzung im Wortlaut ansehen

Du weißt nicht, wer zuständig ist? Musst Du auch nicht. Schreib einfach, worum es geht — die Zuordnung übernimmt der Verein.